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Die Stiftung nano-Control kämpft für das Recht auf gesunde Luft in Innenräumen. Dass diese auch einen Aspekt der Barrierefreiheit darstellt, ist kaum bekannt. Deshalb fordert nano-Control mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Laserdruckern.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“1

Diese Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes bildet die Grundlage für wachsende Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, Arbeitsplätze und Lebensräume insgesamt so zu gestalten, dass sie ausnahmslos von jedem Menschen bestimmungsgemäß und ohne Einschränkungen nutzbar sind.

In der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung beschränken sich die Anstrengungen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf sichtbare Maßnahmen wie Fahrstühle und Rollstuhlrampen sowie Leit- und Informationssysteme für Blinde und Gehörlose. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass diese einerseits im Alltag für jedermann sichtbar sind und andererseits Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates, des Gehörs oder der Sehfähigkeit den erkennbar größten Teil der rund acht Millionen in Deutschland als schwerbehindert anerkannten Menschen darstellen. Der Verlust von Gliedmaßen sowie andere Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates oder Taub- und Schwerhörigkeit sowie Sehbehinderungen sind jedoch nur einige der heute bereits als Merkmale einer Schwerbehinderung anerkannter Gründe. Neben bereits umfassend erforschten überwiegend organischen Erkrankungen gewinnen Umweltkrankheiten immer mehr an Bedeutung und werden in zunehmendem Maße im Hinblick einer Bewertung als Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) diskutiert.

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Die Wissenschaft hat im Jahr 2020 in Rekordzeit und in einer bisher einmaligen weltweiten Zusammenarbeit neueste Erkenntnisse für den Kampf gegen das Corona-Virus gewinnen können.

Im Rahmen dieser Forschungen erhielt auch die Stiftung nano-Control die einmalige Chance neues, zusätzliches Wissen zu der Thematik „Schutz der Innenraumluft“ zu generieren. Dieser Wissenszuwachs, basierend auf neuesten Forschungsergebnissen, hätte unter „normalen“ Umständen in solch einer kurzen Periode niemals stattgefunden.

Seit 25 Jahren weist die Stiftung nano-Control  auf die Gefahren durch Emissionen in Innenräumen hin; in diesem Zusammenhang ganz besonders auf die Gefahren beim Betrieb  von Laserdruckern und Kopierern (tonerbasierte Drucksysteme), welche technologiebedingt besonders viele Partikel im Bereich der ultrafeinen – und Nanopartikel emittieren. Nicht die gravimetrische Masse, so aber die Partikelanzahl und die Feinheit dieser Partikel, bilden die Gefahren.

Verbindliche gesetzliche Regelungen für diese Innenraum-Luftbelastungen gibt es in Deutschland und in der EU bis heute nicht.

Hier könnte sich nun Bahnbrechendes entwickeln, wenn wir den Schutz der Innenraumluft jetzt endlich mit der notwendig gegebenen Priorität behandeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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