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Die gemeinnützige nano-Control, Internationale Stiftung fordert verpflichtende Regeln für die Atemluft im Innenraum sowie für die Aufstellung und den Betrieb ubiquitärer Toner-basierter Drucksysteme „Laserdrucker und Kopierer“ zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen.

Die Luftqualitätsrichtlinie der WHO aus dem Jahr 2008 war über Jahre hinaus der Eckpfeiler der EU-Luftreinhaltepolitik, hatte ihren Fokus aber ausschließlich auf der Außenluft. Der Sonderbericht „Luftverschmutzung des Europäischen Rechnungshofes 2018“ offenbarte, dass „unsere Gesundheit nach wie vor nicht hinreichend geschützt ist. […] Die Luftverschmutzung verursacht jedes Jahr in der EU etwa 400.000 vorzeitige Todesfälle und mehrere Hundert Milliarden Euro an gesundheitsbezogenen externen
Kosten“. 1

Unsere Welt hat sich im Laufe der Corona-Pandemie verändert und die Bedeutung der Luftqualität im Innenraum für die menschliche Gesundheit, das Wohlbefinden, die Produktivität und das Lernen erkannt. In der Wissenschaft hat sich ein Konsens zu Gefahren durch Luftverschmutzung und die Notwendigkeit der Minimierung luftgetragener, ultrafeiner Partikel – besonders im Innenraum – gebildet. Was vor der Pandemie nur für draußen galt, wurde durch ein kleines luftgetragenes Virus allgegenwärtig und messbar und auch die Folgen wurden deutlich sichtbar.

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Die Stiftung nano-Control kämpft für das Recht auf gesunde Luft in Innenräumen. Dass diese auch einen Aspekt der Barrierefreiheit darstellt, ist kaum bekannt. Deshalb fordert nano-Control mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Laserdruckern.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“1

Diese Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes bildet die Grundlage für wachsende Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, Arbeitsplätze und Lebensräume insgesamt so zu gestalten, dass sie ausnahmslos von jedem Menschen bestimmungsgemäß und ohne Einschränkungen nutzbar sind.

In der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung beschränken sich die Anstrengungen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf sichtbare Maßnahmen wie Fahrstühle und Rollstuhlrampen sowie Leit- und Informationssysteme für Blinde und Gehörlose. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass diese einerseits im Alltag für jedermann sichtbar sind und andererseits Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates, des Gehörs oder der Sehfähigkeit den erkennbar größten Teil der rund acht Millionen in Deutschland als schwerbehindert anerkannten Menschen darstellen. Der Verlust von Gliedmaßen sowie andere Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates oder Taub- und Schwerhörigkeit sowie Sehbehinderungen sind jedoch nur einige der heute bereits als Merkmale einer Schwerbehinderung anerkannter Gründe. Neben bereits umfassend erforschten überwiegend organischen Erkrankungen gewinnen Umweltkrankheiten immer mehr an Bedeutung und werden in zunehmendem Maße im Hinblick einer Bewertung als Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) diskutiert.

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Liebe Eltern,

wir alle wollen, dass unsere Kinder die besten Möglichkeiten bekommen, gesund aufzuwachsen, die besten Bildungschancen zu bekommen und ein glückliches Leben zu führen.

Die Stiftung nano-Control ist entstanden, um eine dieser Rahmenbedingungen zu schützen: die Innenraumluft. Wir halten uns 80 – 90 % unserer Zeit, bis zu 20 Stunden im Innenraum auf. [1] Heute haben wir hierfür noch keine Regeln. Doch ist dies für jeden von uns existentiell. Bei uns haben sich 4.000 Menschen gemeldet, die unter den Wirkungen der Ultrafeinstäube und metallischen Nanopartikel aus Laserdruckern und Kopierern unter teils schweren Symptomen und Erkrankungen leiden. [2]

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Autorin: Heike Krüger
Vorstand-Vorsitzende nano-Control, Internationale Stiftung
Atmen heißt Leben – Schutz vor Feinstaub aus dem Laserdrucker
www.nano-control.org

Artikel geprüft durch Prof. Dr. Schweisfurth (Leiter des wissenschaftlichen Beirats der DGUHT e.V.)