Es gibt einen neuen Blauen Engel für
Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte)
1/50 RAL-UZ 205 Ausgabe Januar 2017
Vergabegrundlage für Umweltzeichen
Dieser neue Blaue Engel zeigt sich mit derselben Problematik wie der Vorgänger. Die Partikelanzahl-Begrenzung wurde scheinbar nach Gutdünken vergeben. Analysiert wurden partikulären Emissionen als Vergabegrundlage für den Blauen Engel im Jahr 2011 durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und Umweltbundesamt rein physikalisch und chemisch. Eine toxikolische Untersuchung fand nicht statt. Unsere 70-Toner-Untersuchung zeigte eindeutig, dass eine Vielzahl von Schwermetallen in Nanopartikel-Größe in die Raumluft abgegeben werden (bestätigt durch IUK Freiburg und Harvard University, Boston). Dass diese Stoffe nicht als Verunreinigungen vorhanden sind, zeigt sich in den Tonerpatenten. Hier sind die verschiedenen Metalle bei den Herstellern namentlich als Zusatz für den Druckvorgang genannt, gehören zu den Rezepten. Es ist also kein hygienisches Problem von stofflichen Verunreinigungen.
Hier ist dringender Handlungsbedarf aus Vorsorgegründen durch die Behörden nicht nur beim Blauen Engel.
Noch wichtiger ist, die Grenzwerte für die Innenraumluft für diese gefährlichen Stoffe festzulegen. Diese sind ebenfalls nach einem anzahlbasierten Messverfahren festzulegen. Die Behörden legen heute Richtwerte nach µg/m³, also nach dem Gewicht fest. Auch bei großer Anzahl werden die Richtwerte nie erreicht und die Behörden geben immer wieder Entwarnung.
Nachfolgend ein Auszug aus der Entwicklung des Prüfverfahrens zum Blauen Engel. Hier wird ganz deutlich dargestellt, dass diese kleinsten Partikel nur gezählt und nicht gewogen werden können!
Treten ultrafeine, feine und ggf. auch grobe Partikel in einem Aerosol gemeinsam auf, können besonders die ultrafeinen Partikel aufgrund ihres geringen Beitrags zur Gesamtpartikelmasse in einem Aerosol gravimetrisch kaum – jedenfalls nicht mit der für ein Vergabekriterium erforderlichen Genauigkeit und Unterscheidungsschärfe – quantitativ nachgewiesen werden. Die Gesamtmasse in einem nur aus UFP bestehenden Aerosol kann für eine gravimetrische Messung zu gering sein; die erforderliche Abscheidung auf ein Trägermedium (Filter, Impaktorsubstrat) muss zudem mit hoher unbekannter Effizienz erfolgen. Die Gravimetrie ist keine kontinuierliche Methode undnicht in der Lage, rasche zeitliche Veränderungen zu erfassen. Die Gravimetrie stellt damit insgesamt keine geeignete Methode dar, um die anzahlbezogen dominierende Fraktion von aus Bürogeräten emittierten UFP und FP zu quantifizieren.http://docplayer.org/46633141-Texte-74-2013-umweltbundesamt-umweltforschungsplan-des-bundesministeriums-fuer-umwelt-naturschutz-und-reaktorsicherheit.html
Die Sicherheit, die uns vorgegaukelt wird, gibt es nicht! Wir werden bestimmt weitere 10 Jahre neben den Altgeräten sitzen, ohne zu wissen, mit welchen Stoffen die Atemluft in großer Menge belastet ist.
Während des Druckprozesses wird die Freisetzung von TVOC, Benzol, Styrol, sowie Ozon, Staub (gravimetrisch) und Partikel (Anzahlkonzentration) gemessen.
Die Anforderungen an die Partikelemissionen gelten für große Standgeräte > 250 Liter und hoher Druckgeschwindigkeit (Monochrom ab 60 ppm und Farbe ab 40 ppm) ab dem 01.01.2019.
Diese großen Laserdruck-Geräte erhalten die Zertifizierung bis zu diesem Datum ohne Messung der Emissionen!
Dies ist neu:
Begrenzung des Einsatzes von Schwermetallen Tonern und Tinten dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die Quecksilber-, Cadmium-, Blei-, Nickel- oder Chrom-VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Ausgenommen sind hochmolekulare Nickel-Komplexverbindungen als Farbmittel. Herstellungsbedingte Verunreinigungen durch Schwermetalle, wie z.B. Kobalt- und Nickeloxide und zinnorganische Verbindungen, sind so gering wie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar zu halten (Minimierungsgebot).
Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamts (IRK) empfiehlt einen Prüfwert für Emissionskammermessungen von 3,5 x1011 Partikel je 10 Minuten Druckzeit. Dieser von der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) festgelegte Prüfwert wurde aus dem hygienischen Gesamtzusammenhang abgeleitet. Die IRK verzichtete daher und angesichts der unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung der aus elektrofotografischen Druckgeräten emittierten Partikel auf eine toxikologi- sche Einzelfallbetrachtung und stellt den Prüfwert stattdessen in den hygienischen Gesamtzusammenhang der Exposition im Büro und zu Hause. Dies bedeutet, dass bei seiner Festlegung sowohl die aus gängigen elektrofotografischen Druckgerätetypen und bei darin ablaufenden Vorgängen beobachteten Partikelmengen – als auch die die typischen stofflichen Partikelbestandteile und Partikelgrößenspektren berücksichtigt wurden.
Weitere Informationen und die Vergabekriterien für die Hersteller finden Sie auf der Seite Blauer Engel.
Blauer-Engel.de
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