Die Bundesregierung
2014 warnte die Bundesregierung noch vor Feinstaub aus Laserdruckern. Das zuständige Bundesumweltministerium und die zuständigen Bundesoberbehörden Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweigern aktuell Gespräche und die Beteiligung der Betroffenen, nehmen den Stand der Forschung nicht zur Kenntnis, berufen sich auf ihre Kommissionen, die maßgeblich von Industrieinteressen beeinflusst sind und verstricken sich immer mehr in Widersprüche. Während das UBA vor Laserdruckern in Schlaf- und Kinderzimmern warnt und der Industrie vorschlägt, Filter einzubauen, sieht die BAuA, die 2012 noch forderte, Allergiker besonders zu schützen und Geräte, die Toner freisetzen vom Arbeitsplatz zu entfernen, plötzlich weder Risiken noch Forschungsbedarf.
Das Bundesgesundheitsministerium nimmt das Gesundheitsproblem zwar ernst, sieht sich aber nicht zuständig.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Das BfR, das vor Zimtsternen warnt, aber Glyphosat für unbedenklich hält, sagte 2004 die Aufklärung der Risiken durch Toner zu. Nach einer Pilotstudie endete nach einem Besuch von acht Vertretern der Druckerindustrie im Bundesumweltministerium (BMU) am 26.07.2007, an den sich im BMU heute niemand mehr erinnern kann, die staatliche Aufklärung. Schon am 16.10.2007 erklärte das BfR während eines Hearings mit geheim gehaltenen Experten, die Ultrafeinpartikel (UFP) aus Laserdruckern wären wohl überwiegend kein Toner. Erstmals fiel der absurde Vergleich mit Haushaltsgeräten. Erst am 24.02.2011 benannte auf Klage von nano-Control das BfR das WKI Braunschweig als Teilnehmer. Tatsächlich handelt es sich bei der Aussage des BfR um eine irrige Schlussfolgerung des WKI aufgrund einer eigenen Untersuchung, die man der staatlichen Pilotstudie unterschob. Das BfR beendete die Ermittlungen am 31.03.2008 ohne die Risiken zu klären.
Das BfR schloss Risiken nicht mehr aus und riet dringend zu forschen, aber nicht an der Kernfrage der Wirkung, sondern an den Partikelemissionen.
Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA)
Das BMU vereinbarte im Januar 2009 mit dem Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e.V (BITKOM), der auch die Druckerindustrie vertritt, kurz vor einer Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages die Industrie an den Partikelemissionen forschen zu lassen. Das vom BITKOM beauftragte WKI Braunschweig kam zu dem Ergebnis, die Partikel wären (überwiegend) kein Toner und vergleichbar der von Haushaltgeräten. Diese Positionen wurden von Behörden weiter übernommen und das Umweltbundesamt gab dann fast eine halbe Million Euro aus, um die gesundheitlichen Wirkungen der Partikelemissionen aus Haushaltgeräten untersuchen zu lassen, nicht aber die von Laserdruckern. Prof. Salthammer vom WKI wurde zum Vorsitzenden der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim UBA gemacht, der eine Schlüsselrolle bei der amtlichen Bewertung der Risiken zukommt. Auch im April 2015 sieht die IRK keinen Handlungsbedarf, obwohl Wissenschaftler des Harvard Center for Nanotechnology and Nanotoxicology eindeutig zeigen, dass Laserdrucker und Kopierer sehr wohl relevante Mengen metallischer und Kohlenstoff-Nanopartikel emittieren, die eindeutig aus den Tonern stammen. Dies bestätigt den Nachweis metallischer Nanopartikel durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und die Pilotstudie des IUK Freiburg und widerlegt das WKI. Vor allem aber liefern inzwischen Studien aus der ganzen Welt belastbare Hinweise auch die Gesundheitsschädigungen, sogar an gesunden Testpersonen.
nano-Control hat die Präsidentin des UBA aufgefordert, Herrn Prof. Salthammer aus der IRK abzuberufen, die Arbeit der IRK zu überprüfen, die Risiken umfassend zu klären und entsprechend dem geltenden Vorsorgeprinzip für den Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit zu sorgen.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die BAuA sieht seit April 2015 trotz der aktuellen Studienlage plötzlich weder Risiken noch Forschungsbedarf.
Sie beruft sich dabei auf die Unterschreitung des Allgemeinen Staubgrenzwertes, obwohl der für ultrafeine Partikel gem. TRGS 900 ausdrücklich nicht gilt und obwohl die Bundesanstalt für Materialprüfung und Materialforschung (BAM), die seit Jahren für das Umweltbundesamt (UBA) Druckeremissionen erforscht, 2013 in dem Bericht zum UBA-Projekt „Erfassung der Zahl feiner und ultrafeiner Partikel aus Bürogeräten während der Druckphase zur Entwicklung eines Prüfverfahrens für das Umweltzeichen Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion“ auf Seite 19 betonte: „Die Gravimetrie stellt damit insgesamt keine geeignete Methode dar, um die anzahlbezogen dominierende Fraktion von aus Bürogeräten emittierten UFP und FP zu quantifizieren.“ Schadstoffbelastungen werden von der BAuA pauschal für nicht relevant erklärt.
nano-Control hat die Bundesarbeitsministerin Nahles um Unterstützung gebeten, die aber nichts unternimmt.
Grundrechtrechtsschutz und Vorsorgeprinzip
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2.1 des Grundgesetzes und das in der EU geltende Vorsorgeprinzp verpflichten die Bundesregierung, die Behörden und Bediensteten für den Schutz der Bürger vor den rechtswidrigen Gesundheitsschädigungen durch Toner und Emissionen aus Laserdruckgeräten zu sorgen. Wer dies pflichtwidrig unterlässt, macht sich strafbar.
Unterstützen und teilen Sie unsere Petition an Bundesumweltministerin Hendricks und Ihre Minsterkollegen Nahles, Wanka, Maas und Gröhe: Machen Sie sich stark für gesunde Raumluft und den Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vor Nanopartikeln und Giften aus Laserdruckern und Kopierern: Sicher drucken mit Tinte statt Toner – Hilfe für Betroffene – unabhängige Erforschung der Risiken!