Information für Hotels und Restaurants

Kennen Sie die Gefährdung Ihrer Gäste und Mitarbeiter durch giftige Nanopartikel aus Laserdruckgeräten? – Wir haben die Lösung und Kosten sparen Sie auch!!

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Offener Brief an Bundesumweltministerin Dr. Hendricks und die zuständigen MinisterInnen für Arbeit, Forschung, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Eindrücke von unserem Stand

150 Unterschriften aufden Petitionslisten und viele konstruktive Gespräche, die sicher nicht ohne Folgen sind, ist das Ergebnis des Besuches bei dieser Veranstaltung. Hunderte von Menschen tauschen sich bei diesem Kongress aus, um die Welt ein bisschen besser zu machen.

Wird es eines Tages möglich sein, Drucker mit Materialien herzustellen, die die Umwelt nicht mehr schädigen, Menschen nicht mehr krank machen? Vielleicht können sogar die Raumluft reinigen?

Cradle to Cradle e.V.

Der gemeinnützige Cradle to Cradle e.V. setzt sich dafür ein, dass positiv definierte Materialien in kontinuierlichen biologischen und technischen Kreisläufen zirkulieren.

Zum Beispiel ein T-Shirt, das keine schädlichen Bestandteile enthält und durch die Materialauswahl biologisch abbaubar ist, kann kompostiert werden. Es geht als biologischer Nährstoff in den biologischen Kreislauf zurück.

Heike Krüger vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Laserdrucker-Emissionen enthalten Stoffe, die als gentoxische Humankarzinogene eingestuft werden. Wir fordern vom Europa-Parlament verbindliche Grenzwerte und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung auch für den Innenraum.

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Über 4.000 Samsung-Drucker nach Krebserkrankungen verschrottet

Es war schon dumm gelaufen, dass Samsung-Drucker ausgerechnet durch Krebserkrankungen an Gerichten im November 2013 in Niedersachsen in Verdacht gerieten und dann bei Überprüfung auch noch mit höchsten Partikelemissionen „glänzten“ und die Sache öffentlich wurde. Was eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt gewesen wäre, führte dann nur zur Verschrottung von über 4.000 Samsung-Druckern vom Typ ML-3410 bei Polizei und Justiz, für rund 1,3 Millionen Euro zu Lasten der Staatskasse. Die Laserdrucker wurden durch moderne Tintenstrahldrucker ersetzt, aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge, wie Innenminister Boris Pistorius vor dem Landtag auf eine Kleine Anfrage zu Recht vertrat.

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Die Bundesregierung weist erstmals auf schwere Gesundheitsgefahren durch Ultrafeinpartikel aus Laserdruckern hin. nano-Control begrüßt die späte Einsicht und fordert angesichts von Millionen betroffenen Bürgern mit einer Petition konkrete Maßnahmen, insbesondere den Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, entsprechend dem geltenden Vorsorgeprinzip!

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IAQ indoor air quality, Inneraumluft, Lasserdrucker und Kopierer Nanopartikel, Feiinstaub, Gesundheit, Biennale Venedig 2016, Hamburger Umweltinstitut, nano-Control-Internationale Stiftung,

Die Bundesregierung

2014 warnte die Bundesregierung noch vor Feinstaub aus Laserdruckern. Das zuständige Bundesumweltministerium und die zuständigen Bundesoberbehörden Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweigern aktuell Gespräche und die Beteiligung der Betroffenen, nehmen den Stand der Forschung nicht zur Kenntnis, berufen sich auf ihre Kommissionen, die maßgeblich von Industrieinteressen beeinflusst sind und verstricken sich immer mehr in Widersprüche. Weiterlesen

Der Blaue Engel für Laserdrucker und Kopierer schützt laut Umweltbundesamt nicht vor Schädigungen.

Laserdrucker und Kopierer mit Blauem Engel sind leider keine Lösung.

  • Mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 171 begrenzt das Umweltbundesamt seit 2014 zwar erstmals auch die Emission ultrafeiner Partikel, allerdings auf 350 Milliarden Partikel in zehn Minuten, ohne zu wissen, um was es sich dabei handelt und wie die Emissionen wirken.
  • Gifte werden nur als konstitutionelle Bestandteile verboten, sind aber dennoch im Toner enthalten. Die Emissionen werden nur bei TVOC, Benzol, Styrol, Ozon und Staub begrenzt.
  • Tatsächlich werden bei Toneranalysen regelmäßig Nickel, Kobalt, Chrom, Titan, Aluminium und sogar Arsen, Blei und Strontium nachgewiesen.
  • Der Prüfwert ist nicht medizinisch abgeleitet und gilt nicht für Großgeräte über 250 l. Der Prüfwert entspricht auch nicht dem Stand der Technik, denn Tintenstrahldrucker haben kaum Emissionen und auch einige Laserdrucker liegen um den Faktor 1.000 darunter.

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